AfD-Antrag zu SGB II: Strengere Regeln für ausländische Leistungsbezieher, Bürgerarbeit und Bezahlkarte
Ein in sozialen Netzwerken verbreiteter Beitrag sorgt mit der Überschrift „AfD-Plan: Ausländer müssen sich Bürgergeld erst verdienen“ für Aufmerksamkeit. Dahinter steht tatsächlich ein parlamentarischer Antrag der AfD-Bundestagsfraktion. Allerdings ist die zugespitzte Formulierung aus dem Facebook-Beitrag nicht mit einem bereits beschlossenen Gesetz gleichzusetzen.
Der betreffende Antrag trägt die Bundestagsdrucksache 21/6642 und den Titel „Einwanderung in das Sozialsystem und Sozialleistungsmissbrauch stoppen“. Er wurde am 23. Juni 2026 vorgelegt und am 25. Juni 2026 im Deutschen Bundestag beraten. Anschließend wurde er an den zuständigen Ausschuss überwiesen. Die im Social-Media-Beitrag beschriebenen Maßnahmen sind daher Forderungen der AfD-Fraktion und keine bereits geltenden neuen Regeln. DServer Bundestag

Was fordert die AfD konkret?
Im Zentrum des Antrags steht die Forderung, den Zugang ausländischer Staatsangehöriger zu Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch deutlich stärker einzuschränken.
Nach dem Antrag sollen volljährige und erwerbsfähige Ausländer aus anderen EU-Staaten sowie aus Drittstaaten grundsätzlich von entsprechenden Leistungen ausgeschlossen werden, sofern bestimmte Voraussetzungen nicht erfüllt sind.
Für Drittstaatsangehörige fordert die AfD unter anderem den Nachweis einer mindestens zehnjährigen existenzsichernden und sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Für Bürger anderer EU-Staaten sollen es mindestens fünf Jahre sein.
Zusätzlich verlangt der Antrag berufsbefähigende Deutschkenntnisse auf dem Niveau B2. Drittstaatsangehörige sollen darüber hinaus eine Niederlassungserlaubnis besitzen müssen. Diese Punkte finden sich tatsächlich im offiziellen Antrag und in der Zusammenfassung des Bundestages. DServer Bundestag
Damit geht der tatsächliche Antrag deutlich über die vereinfachte Aussage hinaus, Ausländer müssten sich das „Bürgergeld erst verdienen“. Es handelt sich vielmehr um einen umfangreichen Vorschlag zur Änderung verschiedener Voraussetzungen des Sozialleistungsbezugs.
Bürgerarbeit nach sechs Monaten Leistungsbezug
Ein weiterer zentraler Bestandteil betrifft nicht ausschließlich ausländische Leistungsberechtigte.
Nach den Vorstellungen der AfD sollen volljährige erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach sechs Monaten Leistungsbezug grundsätzlich zu einer zumutbaren gemeinnützigen sogenannten „Bürgerarbeit“ verpflichtet werden.
Diese Forderung ist nicht völlig neu. Die AfD hatte ähnliche Modelle bereits in früheren parlamentarischen Initiativen vorgeschlagen. Auch in einem Anfang 2026 eingebrachten Antrag zur „aktivierenden Grundsicherung“ verlangte die Fraktion eine Bürgerarbeit nach einer sechsmonatigen Karenzzeit. Deutscher Bundestag
Beim Antrag vom Juni 2026 gehört diese Bürgerarbeit erneut zu den Maßnahmen, mit denen die Fraktion nach eigener Darstellung einen längeren Leistungsbezug begrenzen und die Aufnahme regulärer Beschäftigung fördern will. Deutscher Bundestag
Wichtig ist auch hier die Unterscheidung: Es handelt sich um eine politische Forderung der AfD, nicht um eine allgemeine, bereits eingeführte Arbeitspflicht auf Grundlage dieses Antrags.
Bezahlkarte und strengere Kontrolle der Erreichbarkeit
Der Antrag enthält zudem Vorschläge zur Art der Auszahlung von Sozialleistungen.
Die AfD fordert eine Bezahlkarte unter anderem für Fälle von Pflichtverletzungen, bei einem Missbrauchsverdacht, beim Fehlen eines inländischen Kontos oder bei einem nach Auffassung der Antragsteller zweckwidrigen Transfer von Geld.
Außerdem soll stärker kontrolliert werden, ob Leistungsberechtigte im Inland erreichbar sind. Bei konkreten Hinweisen auf eine nicht genehmigte Ortsabwesenheit sieht der Antrag die Möglichkeit einer vorläufigen Zahlungseinstellung bis zur Klärung des Sachverhalts vor. Deutscher Bundestag
Die Begründung der AfD lautet, Sozialleistungsmissbrauch stärker verhindern und den Sozialstaat stärker auf Eigenverantwortung und Erwerbstätigkeit ausrichten zu wollen.
Diese Bewertung stammt jedoch aus der politischen Argumentation der Antragsteller und darf nicht mit einer unabhängigen Feststellung verwechselt werden, dass Sozialleistungsbezug von Ausländern grundsätzlich missbräuchlich sei.
Warum der Vorschlag im Bundestag umstritten ist
Die Debatte am 25. Juni zeigte deutliche politische Unterschiede zwischen den Fraktionen.
AfD-Abgeordnete argumentierten, Deutschland müsse nach ihrer Auffassung stärker verhindern, dass Migration mit einem längerfristigen Bezug staatlicher Sozialleistungen verbunden werde. Die Fraktion stellt ihren Antrag deshalb als Maßnahme gegen eine von ihr so bezeichnete „Einwanderung in die Sozialsysteme“ dar. Deutscher Bundestag
Vertreter von CDU/CSU betonten während der Debatte ebenfalls die Notwendigkeit, Betrug, illegale Beschäftigung und Missbrauch von Sozialleistungen zu verfolgen. Gleichzeitig widersprachen sie zentralen Argumentationen der AfD. Kai Whittaker verwies etwa auf die Grundprinzipien Personalität, Subsidiarität und Solidarität des Sozialstaates.
SPD-Abgeordnete argumentierten, Sozialleistungsbetrug müsse vom Rechtsstaat verfolgt werden, wandten sich jedoch gegen eine grundsätzliche Abgrenzung danach, wer aufgrund seiner Herkunft zum Sozialstaat gehören solle.
Auch Vertreter der Grünen und der Linken kritisierten die Ausrichtung des AfD-Antrags deutlich. Sie verwiesen unter anderem auf die wirtschaftliche und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vieler Menschen mit Einwanderungsgeschichte und warnten davor, Migration pauschal mit Sozialleistungsmissbrauch zu verbinden. Deutscher Bundestag
Damit wurde der Antrag zu einer breiteren Debatte über Migration, Arbeitsmarkt, Sozialstaat und die Bedingungen staatlicher Unterstützung.
Was an dem Facebook-Beitrag stimmt – und was missverständlich ist
Der Facebook-Text gibt mehrere wesentliche Forderungen des AfD-Antrags grundsätzlich korrekt wieder. Dazu gehören die längeren Beschäftigungszeiten für bestimmte ausländische Leistungsberechtigte, Deutschkenntnisse, Bürgerarbeit sowie die geplante Nutzung einer Bezahlkarte.
Missverständlich ist dagegen die Überschrift „Ausländer müssen sich Bürgergeld erst verdienen“, wenn sie so verstanden wird, als habe der Bundestag eine solche Regel bereits beschlossen.
Das ist nicht der Fall.
Am 25. Juni 2026 wurde der Antrag im Bundestag beraten und anschließend an den zuständigen Ausschuss überwiesen. Die öffentlich zugängliche Bundestagsdokumentation weist diesen Schritt als parlamentarischen Beschluss aus – nicht die Umsetzung der im Antrag enthaltenen Forderungen. Deutscher Bundestag
Auch die Bezeichnung „Aktuell“ in einem erneut verbreiteten Facebook-Post kann deshalb einen falschen zeitlichen Eindruck vermitteln: Der zugrunde liegende Antrag stammt vom 23. Juni 2026, die erste Bundestagsdebatte fand zwei Tage später statt. DServer Bundestag
Rechtliche Fragen wären bei einer Umsetzung entscheidend
Der AfD-Antrag selbst berücksichtigt, dass Änderungen beim Zugang zu Sozialleistungen rechtlichen Grenzen unterliegen können. In der Drucksache wird ausdrücklich darauf verwiesen, dass zwingende verfassungsrechtliche Gleichbehandlungsansprüche berücksichtigt werden müssten. DServer Bundestag
Darüber hinaus könnten bei einer konkreten gesetzlichen Umsetzung unter anderem deutsches Verfassungsrecht, europäisches Freizügigkeits- und Gleichbehandlungsrecht sowie bestehende sozialrechtliche Ansprüche relevant werden.
Ob jede einzelne vorgeschlagene Regel in der verlangten Form rechtlich umgesetzt werden könnte, lässt sich deshalb allein aus dem Antrag nicht ableiten. Dafür wären ein konkreter Gesetzentwurf und dessen verfassungs- beziehungsweise europarechtliche Prüfung entscheidend.

Fazit: Politischer Antrag statt bereits beschlossener Neuregelung
Fest steht: Die AfD-Bundestagsfraktion hat tatsächlich weitreichende Änderungen beim Bezug von SGB-II-Leistungen vorgeschlagen. Dazu zählen strengere Zugangsvoraussetzungen für bestimmte ausländische Staatsangehörige, eine Bürgerarbeit nach längerem Leistungsbezug, zusätzliche Erreichbarkeitsregeln sowie der Einsatz einer Bezahlkarte in bestimmten Situationen.
Ebenso wichtig ist jedoch der parlamentarische Status: Die Forderungen aus dem Facebook-Beitrag sind kein bereits geltendes Gesetz. Der Bundestag hat über den Antrag debattiert und ihn zur weiteren Beratung überwiesen.
Damit bleibt die politische Kernfrage bestehen: Wie streng sollen staatliche Sozialleistungen an vorherige Erwerbstätigkeit und Mitwirkungspflichten gekoppelt werden – und wo liegen dabei die rechtlichen und sozialpolitischen Grenzen? Darüber dürfte die Debatte im Bundestag und darüber hinaus weitergehen.